Konditionen

IHRE ANFRAGEN UND BESTELLUNGEN

Grundsätzlich können Ihre Anfragen und Bestellung über die gängigen Medien Telefon, Telefax, E-Mail und über den Postweg erfolgen.

Machen Sie es sich so einfach wie möglich, und stellen möglichst viele Informationen für mich zusammen.

Der einfachste Weg ist vorab ein persönliches Gespräch oder ein Anruf. Oder Sie nutzen zur Direktbuchung untenstehendes Formular.

Auswählen! Ausfüllen! Unterschreiben! Verschicken!

Konditionen:

HONORAR FÜR GANZTAGESVERANSTALTUNG:  900,00 €   

(VERANSTALTUNGEN AB 10 PERSONEN VON MONTAG BIS FREITAG)

AN SAMSTAGEN: 1100,00 €

CO-TRAINER PRAXISTRAININGS (AB 10 PERSONEN): 650,00 €  

(HONORARE FALLEN UNABHÄNGIG VON DER TEILNEHMERZAHL AN)

HONORAR FÜR HALBTAGESVERANSTALTUNG:  525,00 €

(VERANSTALTUNGEN AB 10 PERSONEN VON MONTAG BIS SAMSTAG)

WORKSHOPS BIS 2 TAGE – PREIS PRO PERSON:  399,00 € 

(ZUM BEISPIEL GRUNDLAGENSCHULUNGEN FÜR MASCHINEN, LADUNGSSICHERUNG, CONTAINER, ETC.)

WORKSHOPS BIS 3 TAGE – PREIS PRO PERSON:  749,00 € 

(ZUM BEISPIEL TRAINER-WORKSHOPS, ETC.)

ABRECHNUNG EINZELTEILNEHMER BKRFQG:  99,00 € 

(VERANSTALTUNGEN AB 1 PERSON VON MONTAG BIS SAMSTAG)

BERATERHONORAR LADUNGSSICHERUNG / FUHRPARK /GEFAHRGUT / COACHINGS: ab 1400,00 € 

(TAGESSATZ INKL. RECHERCHE, SCHRIFTVERKEHR, BILDDOKUMENTATION)

REISEKOSTEN IN HÖHE VON 0,60 CT/KM WERDEN FÜR JEDEN GEFAHRENEN KILOMETER IN RECHNUNG GESTELLT. ÜBERNACHTUNGSKOSTEN WERDEN AN DEN VERTRAGSPARTNER NACH TATSÄCHLICHEM AUFWAND WEITERBERECHNET. DIE WAHL DES GÜNSTIGSTEN VERKEHRSMITTELS BLEIBT DEM AUFTRAGNEHMER VORBEHALTEN. DIESER IST JEDOCH VERPFLICHTET, FAHRTKOSTEN JEWEILS NACH DEN KÜRZESTEN ENTFERNUNGEN ZU BERECHNEN UND REISEN, DEREN KOSTEN NICHT IN EINEM VERNÜNFTIGEN VERHÄLTNIS ZUM GESAMTHONORAR STEHEN, NUR MIT AUSDRÜCKLICHER GENEHMIGUNG DES AUFTRAGGEBERS ZU UNTERNEHMEN.

Bis auf Widerruf sind Beratungsleistungen und Nebenleistungen gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Trainings und Unterweisungen sowie Nebenleistungen enthalten bis auf Widerruf gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG keine Umsatzsteuer.

Bis auf Widerruf sind meine Leistungen und damit verbundene Nebenleistungen als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UstG u 1.11.2013, IV D 3 S 179/07/10012 (DOK 2013/1068610)) mehrwertsteuerbefreit.