Erste Hilfe Material - KFZ Verbandkasten

Erste-Hilfe-Material

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Die Arbeitsstättenregel A4.3 enthält Angaben, die sich jedoch nur auf das Erste-Hilfe-Material erstrecken.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z. B.:
* großen Verbandkasten, nach DIN 13169 “Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten E”, oder
* kleiner Verbandkasten, nach DIN 13157 “Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C”

In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung können zusätzlich
* medizinische Geräte und sonstige Hilfsmittel (z.B. Sauerstoffmaske, Beatmungsmaske, Automatisierter externer Defibrillator etc.)
* Antidote (Gegenmittel bzw. neutralisierende Stoffe bei Vergiftungen)
erforderlich sein.

Hinweis: es gehört zu den Aufgaben der betrieblichen Ersthelfer mindestens einmal jährlich die Verbandkasten inhaltlich zu checken, Inhalte auszutauschen und gesetzlich geforderte Inhalte zu ergänzen.

Die Inhalte findest Du hier in der nachfolgenden pdf-Datei als Download. 

Quelle: DGUV.de

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