Zusatzausbildung für Schubmaststapler – Pflicht statt Kür!

Wer bereits einen Staplerschein hat, ist noch lange nicht bereit für den sicheren Umgang mit einem Schubmaststapler. Denn dieser unterscheidet sich deutlich vom klassischen Frontstapler:
Mit seiner speziellen Bauweise, dem beweglichen Hubgerüst und dem Einfahren der Lasten in den Mastbereich, ist der Schubmaststapler besonders in engen Regalen und großen Höhen im Einsatz.

Was bedeutet das in der Praxis?
Ein völlig anderes Fahrverhalten, andere Schwerpunkte bei der Lastaufnahme – und damit auch neue Risiken! Deshalb ist eine Zusatzausbildung gesetzlich gefordert (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 & Regel 308-001), um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Unsere Zusatzausbildung für Schubmaststapler
Dauer: je nach Vorkenntnissen und Teilnehmerzahl bis zu einem Tag
Inhalte: Theorie & Praxis – gezielt auf die Herausforderungen im Lageralltag zugeschnitten.
Ziel: Mehr Sicherheit, mehr Kompetenz, mehr Effizienz

Fazit: Wer mit dem Schubmaststapler arbeitet, braucht mehr als nur einen Staplerschein – er braucht die passende Zusatzausbildung.

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